18. März 2026
Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben: Wann ist das erlaubt?
Viele Unternehmer – gerade Gründer oder Kleinunternehmer – stellen sich die Frage:
Darf ich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben?
Die Antwort lautet: Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Und genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.
Wann darfst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben?
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ist nicht die Ausnahme, sondern in bestimmten Fällen völlig korrekt. Die wichtigsten Szenarien:
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Der häufigste Fall.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen.
Voraussetzungen (Stand aktuell):
- Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich max. 100.000 €
👉 Dann gilt:
- Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer
- Du darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen
Wichtig auf der Rechnung:
Du musst einen Hinweis ergänzen, z. B.:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)
Hier wird es etwas komplexer – aber extrem wichtig.
Das Reverse-Charge-Verfahren greift häufig bei:
- Leistungen ins EU-Ausland (B2B)
- Bauleistungen
- bestimmten Dienstleistungen zwischen Unternehmen
👉 In diesem Fall:
- Du stellst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
- Der Leistungsempfänger zahlt die Steuer
Pflicht-Hinweis:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)“
Innergemeinschaftliche Leistungen (EU)
Wenn du an ein Unternehmen im EU-Ausland lieferst:
👉 Voraussetzungen:
- Beide Unternehmen haben eine gültige USt-IdNr.
- Es handelt sich um eine B2B-Leistung
Dann:
- Rechnung ohne Umsatzsteuer
- Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erforderlich
Steuerfreie Umsätze (§ 4 UStG)
Einige Leistungen sind von Natur aus steuerfrei, z. B.:
- bestimmte Bildungsleistungen
- medizinische Leistungen
👉 Auch hier:
- Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung
- Hinweis auf Steuerbefreiung erforderlich
Was muss auf einer Rechnung ohne Umsatzsteuer stehen?
Auch ohne Umsatzsteuer gelten die Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Dazu gehören u. a.:
- Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
- Hinweis, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird
👉 Der häufigste Fehler:
Der Hinweis fehlt oder ist falsch formuliert.
Typische Fehler in der Praxis
Das passiert ständig – und kann richtig teuer werden:
- ❌ Kein Hinweis auf bspw. § 19 UStG
- ❌ Umsatzsteuer vergessen auszuweisen, obwohl du steuerpflichtig bist
- ❌ Reverse-Charge falsch angewendet
- ❌ USt-IdNr. nicht geprüft
- ❌ „Einfach keine Steuer draufgeschrieben“
👉 Ergebnis:
- Probleme bei Betriebsprüfungen
- Nachzahlungen
- Stress mit dem Finanzamt
Fazit: Ohne Umsatzsteuer ≠ automatisch richtig
Nur weil keine Umsatzsteuer auf der Rechnung steht, heißt das nicht, dass es korrekt ist.
👉 Entscheidend ist:
- Warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird
- Ob die Voraussetzungen erfüllt sind
- Ob der Hinweis korrekt formuliert ist
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Im Zweifel solltest du dich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden.
